|
Katechumenen- und Konfirmanden-Unterricht |
||
|---|---|---|
|
Allgemeine Fragen Rückblicke Jahrgang 2010 - 2012 Jahrgang 2011 – 2013 Jahrgang 2012 - 2014
|
|
Der kirchliche Unterricht für die gesamte Gemeinde findet zentral in Schmallenberg statt. Im ersten Jahr sind es unsere KatechumenInnen, im zweiten die KonfirmandInnen. Über die Zulassung zur Konfirmation entscheidet das Presbyterium |
|
Alter für Anmeldung |
Im Normalfall werden Kinder in dem Jahr angemeldet, in dem sie 12 Jahr alt werden. Bei der ersten Unterrichtseinheit sollten sie in die 6. Klasse gehen. Hier können und wollen wir die Bedürfnisse der Eltern und die Entwicklung der Kinder berücksichtigen. Wenn fast alle ev. Kinder der Klasse zum Kirchlichen Unterricht gehen wollen, kann auch ein 11-jähriges Kind angemeldet werden. Wenn aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ein Kind mit 12 Jahren noch die Grundschule oder die Klasse 5 besucht, kann man überlegen, ob das Kind nicht besser erst ein Jahr später angemeldet wird. Rufen Sie in Zweifelsfällen an und Pfarrer Liedtke kommt zum Gespräch zu Ihnen. |
|
|
Art der Anmeldung |
Anmeldungen für den kirchlichen Unterricht erfolgen im Rahmen eines Hausbesuches. In diesem geschützten Rahmen können am Besten die Dinge zur Sprache kommen, die für den Unterrichtenden wichtig sind zu wissen. Es wäre schön, wenn das Kind dabei ist. |
|
|
|
Unterrichtsvertrag |
Nach dem Anmeldegespräch bitten wir um die Zusendung des Unterrichtsvertrages. In diesem verpflichten sich die Eltern:
|
|
|
Unterrichtsform |
Der kirchliche Unterricht findet im Blockunterricht statt, in der Regel einmal im Monat am Samstag vormittag von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr. Treffpunkt ist das Katharina-Zell-Haus in Schmallenberg, Eingang Ringstraße. Die Teilnahme eines Erwachsenen (Mutter oder Vater eines der Kinder) ist immer erwünscht, häufig rechtlich und/oder inhaltlich notwendig. |
|
|
Entschuldigung |
Wenn ein Kind nicht teilnehmen kann, ist es vorher zu entschuldigen (bis 8:55 Uhr). Dies muss nicht schriftlich geschehen, Telefon oder eMail reichen normalerweise aus. |
|
|
Gottesdienstbesuch |
Der Besuch von 35 Gottesdiensten oder mehr ist Pflicht. Es zählen alle ev. Gottesdienste unabhängig von Ort und Form. Ob in einer unserer eigenen Gottesdienststätten oder in Köln oder im Urlaub auf Mallorca spielt in der Regel keine Rolle. Der Besuch von kath. Messen am Wohnort wird häufig auch angerechnet, sofern genug ev. Gottesdienste besucht werden, um sich im ev. Gottesdienstablauf zurecht zu finden. |
|
|
Kosten |
|
|
|
Prüfungsstunde |
In der Regel gibt es im zweiten Unterrichtsjahr im Monat vor Ostern eine gemeinsame Unterrichtseinheit von den zu Konfirmierenden und Mitgliedern des Presbyteriums. Diese Einheit ist keine „Prüfung“ im herkömmlichen Sinne. Das Presbyterium verschafft sich einen Eindruck davon, ob die Voraussetzungen (Gottesdienstbesuch, Unterrichtsbesuch) erfüllt werden und „geeignet“ erscheinen. Da die Mitglieder des Presbyteriums die Jugendlichen häufig aus den Gottesdiensten kennen und sie bei Gemeindeaktionen erlebt haben, ist es ein recht entspanntes Miteinander. Es ist vor allem die Grundlage dafür, dass das Presbyterium mit Überzeugung der Konfirmation zustimmen kann. Auswendig zu lernen ist in unserer Gemeinde wenig:
Damit wird dem Rechnung getragen, dass die Jugendlichen heute mit dem Lernen von Texten Schwierigkeiten haben. Da aber im Gegenzug die Jugendlichen viel mehr in der Gemeinde aktiv einbringen müssen (Krippenspiel, selbst zu haltende Gottesdienste, Beteiligung an Festen und Aktionen), wird dies ausreichend ausgeglichen. |
|
|
In der Regel / normalerweise ... |
Diese Wendungen finden Sie häufig in dem obigen Text. Dahinter steht unser Bemühen, auf der einen seine verbindliche Regeln zu haben, auf der anderen Seite Rücksicht zu nehmen auf die Möglichkeiten von Kindern. Wenn z.B. ein Kind mit geistigem Handicap den Unterricht besucht, erwarten wir nicht, dass es am Ende der Unterrichtszeit das Glaubensbekenntnis auswendig kann. Oder wenn ein Kind aufgrund vieler längerer Klinikaufenthalte mehr als zweimal fehlen musste, ohne die Termine nachholen zu können, ist das nachvollziehbar und wir möchte gerne das berücksichtigen. Das Fegen der Gosse oder die Begleitung der Eltern zum Flohmarkt ist kein ausreichender Grund. Hier laden wir ganz herzlich ein, immer das Gespräch mit uns zu suchen. Wichtig: Notsituationen immer zeitnah mitteilen, nicht erst mit mehr als einem Jahr Verspätung bei der „Prüfungsstunde“. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
allgemein |
||
|
|
|
© Ev. Kirchengemeinde Gleidorf 2011 |